Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
Per 1.1.2010 wurde das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) geändert.
Die wichtigste Änderung ist, dass alle Umternehmen, welche MWST-Pflichtige Umsätze von mehr als Fr. 100'000.- pro Jahr erwirtschaften, ab dem 1.1.2010 MWST-Pflichtig werden.
Die bisherigen Grenzen von Fr. 75'000.- Umsatz und die Zahllast von Fr. 4'000.- fallen weg. Landwirten werden für die im eigenen Betrieb produzierten Produkte nicht MWST-Pflichtig.
Wer nicht mehr einen Umsatz von Fr. 100'000.- erwirtschaftet, kann sich im MWST-Register löschen lassen. Wer nichts unternimmt, bleibt weiterhin pflichtig.
Eine Übersicht über sämtliche Änderungen, sehen können Sie hier nachlesen -> Die wichtigsten Änderungen im MWSTG per 01.01.2010
Haben Sie Fragen zu den Änderungen, so rufen Sie ihren Sachbearbeiter an.
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